Jagd und Natur

Mehr Bedeutung dem jagdlichen Schießen widmen!

„Waidwerk ist kein Sport, sondern andächtiges Erleben der Natur, kein rohes Tun, sondern hohe Schule des Mitempfindens mit den Tieren der Heimat, kein Geschäft,  sondern Meisterhandwerk nach strengen Regeln.“

Wer diese Aussage mit besonderer Aufmerksamkeit in sich aufnimmt und danach handelt, der befolgt die anerkannten Grundsätze deutscher Waidgerechtigkeit.

Ein wichtiger Grundsatz lautet: In Ausübung der Jagd dem Wilde Qualen zu ersparen.

Die DJV-Position zur Waidgerechtigkeit bezieht sich bei der Definition auf drei Aspekte:

1. Tierschutzaspekt   2. Umweltaspekt   3. mitmenschlicher Aspekt

Hier soll nur kurz auf den ersten Punkt eingegangen werden. Eine besondere Pflicht des Jägers besteht darin, dem Tier als Mitgeschöpf unnötige Schmerzen zu ersparen. Dieses kann nur erreicht werden, durch regelmäßiges Übungsschießen. Die Handhabung mit der Jagdwaffe, die Schießfertigkeit und Treffsicherheit muss auf jagdlichten Schießstandanlagen ständig trainiert werden.

Es reicht nicht aus, wenn zur Jägerprüfung fleißig geübt und danach nur selten auf dem Schießstand geschossen wird. Zur ständigen Fortbildung mit den neusten Erkenntnissen aus Wissenschaft und Praxis gehört u.a. auch das jagdliche Schießen.

Es umfasst das Ausbildungs-, Übungs-, Leistungs-, und Vergleichschießen.

Nach bestandener Jägerprüfung wird immer häufiger ein mangelndes Interesse am jagdlichen Schießen festgestellt. Oft unterbleibt sogar das Kontroll- und Einschießen der Jagdwaffen.

Das Leistungs- sowie Wettkampfschießen bringt bei vielen Jägern nicht die nötige Motivation. Sie sind der Meinung, wenn sie sich unter „ferner liefen“ platzieren, dann bleiben sie lieber dem Schießen fern. Diese Einstellung ist falsch, denn der Letzte eines jagdlichen Wettkampfes ist immer noch wesentlich höher einzuschätzen, als der, der den  Vergleich meidet.

 Jeder Jäger sollte, wie im Berufsleben üblich, sein Handwerk meisterlich beherrschen. Zum Handwerkszeug des Jägers gehört die Jagdwaffe. Regelmäßiges Üben macht letztendlich den Meister in der Praxis und erfüllt gleichzeitig die Fragen der Sicherheit und des Tierschutzes.

 Die Problematik ist hinreichend bekannt, deshalb sollte nach Wegen gesucht werden, um den derzeitigen Zustand im jagdlichen Schießen zu verändern. Mit Appellen und gutgemeinten Vorschlägen erreichen wir nicht, dass die Jäger freiwillig das regelmäßige Übungsschießen annehmen.

Daher wird der Vorschlag unterbreitet gesetzlich ein alljährliches „Pflichtschießen“ in das Programm des jaglichen Schießens aufzunehmen, das bei Nichtteilnahme auch Konsequenzen nach sich zieht. Die einzelnen Bedingungen müsste der DJV e.V. nach Diskussionen festlegen. Ferner wäre die Pflichtmitgliedschaft im „Deutschen Jagdschutz- Verband e.V.“ festzuschreiben.

Viele Jäger werden empört argumentieren, dass sie in ihren persönlichen Freiheitsrechten eingeschränkt werden und die seinerzeit abgelegte Schießprüfung den erforderlichen Nachweis erbracht habe. So weit, so gut.

Das Reichsjagdgesetz von 1934 mit der Ausführungsverordnung vom 27.03.1935 legte z.B.        seinerzeit fest, wie das Übungsschießen, „Pflichtschießen“, Plaketten- und Meisterschaftsschießen zu erfolgen hat.

In den Hegeringen war das Übungs- und Pflichtschießen vor Aufgang der Bockjagd durchzuführen. Von dem  „Pflichtschließen“ konnten Jäger befreit werden, die mindestens zehn Jahresjagdscheine nachwiesen.

Unser Bundesjagdgesetz (von 1998),Landesjagdgesetz und die einschlägigen jagdlichen Verordnungen haben viel vom damaligen Reichsjagdgesetz übernommen, nur in Fragen der weiteren Qualifizierung, der Verbesserung des jagdlichen Schießens wird es den Jägern freigestellt. Von den 340000 Jägern der BRD beteiligten sich nur etwa zehn Prozent regelmäßig am Übungsschießen, und das müsste zu denken geben!

In  der DDR war das jährliche Pflichtschießen für alle Jäger obligatorisch und hat trotz hauptsächlichen Schießen mit Flintenlaufgeschossen gute Ergebnisse gebracht.

Einige Länder haben festgelegt, wenn Ausländer Abschüsse erwerben, müssen sie ihre Schießleistung unter Beweiß stellen. Werden die vorgegebenen Bedingungen nicht erfüllt, erhalten die Jäger keine Abschussfreigabe für die vorgesehene Wildart.

Die Meinung, eine solche Zwangsmaßnahme in der BRD festzulegen, verstoße letztendlich gegen das Grundgesetz,  sticht nicht, weil es in Deutschland viele Zwangsvereinigungen und Maßnahmen gibt. So z.B. die Berufsgenossenschaften, Boden- und Abwasserverbände, Industrie- und Handwerkskammern, Jagdgenossenschaft, Jagdhaftpflichtversicherung, die Gurt- und Helmpflicht bei Benutzung von Kraftfahrzeugen und so weiter.

Wer Rechte in Anspruch nehmen will, muss auch Pflichten erfüllen. Eine wichtige jagdliche Pflicht besteht darin, dass dem Tier, als Mitgeschöpf, in keiner Weise vermeidbare Schmerzen zugefügt werden (§22a(1) BjagdG). Deshalb ergibt sich zwangsläufig die Forderung zur Verbesserung der Schießleistung. Diese können nur durch ständiges üben erreicht werden!

Die Veröffentlichung von jagdlichen Schießveranstaltungen mit den von Jagdschützen erzielten Ergebnissen soll Ansporn geben und zur Verbesserung und weiteren Steigerung der Leistung dienen. Es wird die Hoffnung gehegt, dass dieser Beitrag den inaktiven Jagdschützen einmal anregt über Waidgerechtigkeit und Tierschutz nach zudenken!